25.05.2013
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Gelungener Übergang in das elektronische Regelverfahren mit ZEDAL

14.04.2010

Seit dem 1. April 2010 ist die elektronische Nachweisführung (eANV) Pflicht - dies gilt für alle Erzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen - und die zuständigen Behörden.

 

Die elektronische Signatur ist nun für die Entsorger verbindlich vorgeschrieben und wird spätestens zum 1. Februar 2011 auch für die Abfallerzeuger und Beförderer zwingend erforderlich.

 

Mit ZEDAL können Sie aus Mustern heraus Transportpapiere abrufen, ausfüllen und signieren. Bis Sie als Erzeuger oder Beförderer elektronisch signieren können, steht Ihnen das neue S/W-Papier mit 14-stelliger Nummer und Kfz-Kennzeichen des Beförderers zur Verfügung. Bitte verwenden Sie keine Durchschreibesätze mehr.

 

Wir haben vorgesorgt: Falls das elektronische Kommunikationssystem nachweislich gestört sein sollte, können die S/W-Papiere als Quittungsbelege benutzt werden.

 

Nach der Anlaufphase wird das elektronische Abfallnachweisverfahren deutschlandweit zu Vereinfachungen für alle Beteiligten führen.

 

Sie können weiterhin in gewohnter Weise auf uns zählen.

 

Ihr ZEDAL-Team



 

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