Die Kostenverrechnung erfolgt durch die ZEDAL-Provider nach einer bundeseinheitlichen Preisliste.
Es gibt 3 Kostentarife:
Tarif 1 gilt für Erzeuger und Entsorger. Die Abrechnung erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der Entsorgungsvorgänge die über ZEDAL geführt werden. Es zahlt nur einer von beiden, also Erzeuger oder Entsorger.
Tarif 2 und 3 sind Pauschaltarife und gelten für Beförderer und sonstige Dienstleister.
Ferner können Kosten für zubuchbare Funktionalitäten anfallen.
Es gilt die Preisliste vom 30.03.2010.
Preisliste gefährliche und nicht gefährliche Abfälle